Neue Ökodesign-Richtlinie (EU) 2019/1781 ab dem 01. Juli 2021

Europäische Ökodesign-Richtlinie für Elektromotoren

Neue Ökodesign-Richtlinie (EU) 2019/1781 ab dem 01. Juli 2021

Unser Partner M.G.M. motori elettrici S.p.A. stellt in einem Video die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 vor, die für Drehstrom-Asynchronmotoren ab dem 01. Juli 2021 gelten. Bereits seit 2011 unterliegen Elektromotoren den Richtlinien, nun werden noch höhere Effizienzwerte gefordert. Die Ökodesign-Richtlinien sind für alle Hersteller und Lieferanten verbindlich, die auf dem europäischen Markt Produkte vertreiben.

Die neue Verordnung ist gültig für folgende Ausführungen:

Standard-, ATEX – Ex db/ec/tb/tc, duty S1,S3/S6 >80% und Bremsmotoren.

Die Mindestwirkungsgrade sind auch gültig bei Frequenzumrichter-Betrieb.

Leistung (kW)                                IE2 –  Dreiphasenmotoren

0,12 kW bis < 0,75 kW                  – 2-, 4-, 6- und 8-polig – 50,60 oder 50/60Hz

                                                          (Ausnahmen – Ex eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit)

Leistung (kW)                                IE3 – Dreiphasenmotoren

0,75 kW – 1000 kW                      – 2-, 4-, 6- und 8-polig – 50,60 oder 50/60Hz

Hier geht’s direkt zum Erklärvideo von M.G.M. motori elettrici S.p.A.:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6796018758973562880

Für weitere Informationen steht Ihnen unser H+P Team gerne zur Verfügung.

(Bildnachweis: Christian Lue / Unsplash)